Weiterbildung

Weiterbildung

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

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Weiterbildung Maklerrecht


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Weiterbildung Datenschutzgrundverordnung


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Weiterbildung Zensus


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Weiterbildung Hybride ETV

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Weiterbildung Verwalterwechsel


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Weiterbildung Auszug des Mieters


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Weiterbildung Immobilienverwaltung


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Weiterbildung Gebäudeabsicherung

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Weiterbildung Instandhaltung und Wartung


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Weiterbildung Papierlose Verwaltung


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Weiterbildung CO2 - Vermietung


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Weiterbildung Mieterhöhung

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