Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Weiterbildung Maklerrecht
Weiterbildung Datenschutzgrundverordnung
Weiterbildung Zensus
Weiterbildung Hybride ETV
Weiterbildung Verwalterwechsel
Weiterbildung Auszug des Mieters
Weiterbildung Immobilienverwaltung
Weiterbildung Gebäudeabsicherung
Weiterbildung Instandhaltung und Wartung
Weiterbildung Papierlose Verwaltung
Weiterbildung CO2 - Vermietung
Weiterbildung Mieterhöhung
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